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Evangelisch-altreformierte Kirchengemeinde Bad Bentheim

Gremien Wahlordnung für die Wahl des Kirchenrates

Wahlordnung
 der Ev. altreformierten Kirchengemeinde Bad Bentheim

Geltungsbereich
§ 1

Die Wahlordnung gilt für die Wahl des Kirchenrates der Ev. altreformierten Kirchengemeinde Bad Bentheim.

Vorbereitung der Wahlen
§ 2

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Kirchenrat.

Durchführung der Wahlen
§ 3

Die Wahlen werden geheim durch schriftliche Kandidatenvorschläge auf ausgegebenen Wahlzetteln durchgeführt.

Wahlzettel
§ 4

Für die Wahlen werden vorbereitete Wahlzettel verwendet.

Der Wahlzettel enthält Angaben darüber,  welche Ämter neu zu besetzen sind.

Wahlzettel werden an mindestens zwei aufeinander folgenden Sonntagen an in geeigneter Weise bekannt zu machenden Stellen in der Kirche ausgelegt.

Die Stimmabgabe erfolgt durch Eintragen eines oder mehrerer Kandidatennamen.

Der Wahlzettel ist einzukuvertieren. Zur Vermeidung mehrfacher Stimmabgaben ist dieser Umschlag dann in einen mit Namen und Anschrift des Wahlberechtigten versehenen weiteren Umschlag einzustecken und in die dafür vorgesehene Wahlurne einzuwerfen.

An mindestens zwei aufeinander folgenden Sonntagen (vor Beginn des Vormittagsgottesdienstes bis nach Ende des zweiten Gottesdienstes) muss die Wahlurne zur Stimmabgabe bereit stehen.

Ungültige Wahlzettel
§ 5

Wahlzettel sind ungültig, wenn

  1. nicht der vorgedruckte und vom Kirchenrat ausgegebene Wahlzettel verwendet wurde,
  2. aus ihm nicht erkennbar ist, wen der/die Wahlberechtigte vorschlagen wollte,
  3. wenn der Wahlberechtigte mehr als einen Wahlzettel abgegeben hat.

Auswertung der Wahlzettel
§ 6

Die Wahlzettel werden durch den Kirchenrat ausgewertet.

Bei der Auswahl der Kandidaten hat sich der Kirchenrat eng an die Vorschläge der Gemeinde zu halten.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 7

Nach Feststellung durch den Kirchenrat sind die Kandidaten über ihre Wahl zu benachrichtigen.

Sofern die Kandidaten sich bereit erklären, das ihnen angetragene Amt zu übernehmen, ist die Gemeinde an zwei aufeinander folgenden Sonntagen über die Wahl zu informieren.

Bad Bentheim, 24. September 2009