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Die Leitung der Kirchengemeinde liegt in der Verantwortung des Kirchenrates. Dieser besteht aus:

  • 1 Pastor
  • 4 Diakonen (davon 1  Synodebeauftragter)
  • 10 Ältesten (davon 1  Synodebeauftragte und 1 Schriftführerin)
  • 1 Jugendbeauftragter

Die Gemeinde ist in acht Bezirke aufgeteilt. Die Bezirksältesten pflegen neben dem Pastor die Kontakte zu den Gemeindegliedern in ihren Bezirken. Dabei sind sie offen für die Wünsche und Anregungen von Gruppen und Gemeindegliedern. Der Kirchenrat fördert das gemeindliche Leben. Er trägt die Verantwortung für die Gottesdienste.

Die Diakone und Ältesten haben in der Regel eine vierjährige Amtszeit (Ausnahme sind die Synode-Abgeordneten mit sechs Jahren). Vor dem Ablauf der Amtszeit eines Kirchenratsmitgliedes wird die Gemeinde um Vorschläge zur Wiederbesetzung gebeten und aufgrund der Vorschläge ernennt der Kirchenrat ein Gemeindeglied.

Wahlordnung für die Wahl des Kirchenrates

 

 

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